Accesstive – Leitfaden zur ADA-Konformität

BFSG 2026: Der vollständige Leitfaden 
zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in ganz Deutschland durchsetzbar — ohne Übergangsfrist für neue Websites und Verträge. Die MLBF veröffentlichte im Januar 2026 ihre Durchsetzungsstrategie, erste Bußgeldverfahren laufen seit dem ersten Quartal 2026. Ein einzelnes Audit hat ein Ablaufdatum: Jedes Code-Deployment kann neue Verstöße einführen. Fortlaufende Konformität erfordert fortlaufende Abdeckung.


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28.06.2025

Durchsetzung begann (DE) / BaFG in Kraft (AT)

100.000 €%

Bußgeld-Höchststrafe (§37 BFSG)

16%

Bundesländer gemeinsam überwacht

26.09.2025

 MLBF im Amt

01.01.2027

Geplantes Inkrafttreten BehiG-Revision (CH)

WCAG 2.1   EN 301 549   EAA 2019/882   BFSG   BFSGV   BITV 2.0   BaFG (AT)   BehiG (CH)

Wer ist gefährdet

MLBF veröffentlicht Durchsetzungsstrategie - 29. Januar 2026

Die Marktüberwachungsstelle der Länder veröffentlichte ihre Strategie zur BFSG-Durchsetzung. Im ersten Quartal 2026 begannen die ersten formellen Bußgeldverfahren - sowohl reaktiv (Beschwerden) als auch risikobasiert bei Websites mit hohem Traffic.

Was zu tun ist

Abmahnwelle seit Mitte August 2025

Rund sechs Wochen nach Inkrafttreten des BFSG begannen die ersten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, mit Gesamtkosten pro Fall zwischen 3.500 € und 20.000 €. Ob BFSG-Verstöße über § 3a UWG abmahnfähig sind, ist unter Juristen weiterhin umstritten.

Was passiert, wenn nicht

EU-Kommission an Deutschland - 11. März 2026

Die Europäische Kommission richtete eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme (INFR(2022)0295) an Deutschland, da sie die Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie weiterhin nicht als vollständig ansah.

Wenn Sie sich einigen, ohne das Problem zu beheben
Die fehlende Barrierefreiheitserklärung ist der am leichtesten nachweisbare Verstoß

Anders als technische Barrieren lässt sich das Vorhandensein der vorgeschriebenen Barrierefreiheitsinformationen in Sekunden prüfen - ohne inhaltliche Bewertung. Das macht sie zum naheliegendsten ersten Prüfpunkt für Aufsichtsbehörden.

Bußgelder im DACH-Vergleich

LandHöchststrafeDurchsetzungsbehörde
Deutschland100.000 € (§37 BFSG, bestimmte Verstöße); 10.000 € (andere Verstöße)MLBF (Marktüberwachungsstelle der Länder)
ÖsterreichBis zu 80.000 € (§36 BaFG, schwere Verstöße); bis zu 50.000 € für Kleinstunternehmen und KMU; weitere Verstöße bis zu 40.000 € oder 16.000 € je nach verletzter VerpflichtungSozialministeriumservice
SchweizDerzeit nicht anwendbar - private Anbieter werden erst ab der geplanten BehiG-Revision (01.01.2027) verpflichtet-

Stand: September 2026. Österreich sieht nach §36 BaFG einen gestaffelten Bußgeldrahmen vor. Die maximale Höhe hängt von der Art des Verstoßes und der Unternehmensgröße ab.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG, Deutschlands Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act, EAA), verpflichtet Wirtschaftsakteure, digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Verkündet wurde es am 16. Juli 2021, vollständig in Kraft getreten am 28. Juni 2025. Die konkreten technischen Anforderungen regelt nicht das BFSG selbst, sondern die zugehörige Rechtsverordnung (BFSGV). Anders als das ältere Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das primär öffentliche Stellen adressiert, richtet sich das BFSG an die private Wirtschaft. Das BFSG verlangt Konformität mit EN 301 549, dem harmonisierten europäischen Standard für IKT-Barrierefreiheit, der für Web-Inhalte auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Die Erfüllung von EN 301 549 begründet eine Konformitätsvermutung.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Der Schwellenwert

Der Schwellenwert

Relevant wird das BFSG, sobald ein erfasstes Produkt oder eine erfasste Dienstleistung angeboten wird - bei Produkten unabhängig von der Unternehmensgröße; bei Dienstleistungen gilt eine gesetzliche Ausnahme für Kleinstunternehmen. Entscheidend ist, ob das Angebot in den Anwendungsbereich des BFSG fällt.

Kleinstunternehmen-Ausnahme

Kleinstunternehmen-Ausnahme

Unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme - die Ausnahme gilt ausschließlich für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Kleinstunternehmen, die Selbstbedienungsterminals herstellen, bleiben verpflichtet; eine unverhältnismäßige Belastung muss dokumentiert und begründet werden, da ein pauschaler Verweis nicht ausreicht.

B2B-Angebote

B2B-Angebote

Reine B2B-Dienstleistungen ohne Verbrauchervertrag fallen in der Regel nicht unter das BFSG - entscheidend ist, ob die Leistung ausschließlich für Geschäftskund:innen bestimmt ist oder ob Verbraucher:innen darauf zugreifen und sie nutzen können.

Marktortprinzip

Marktortprinzip

Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sind erfasst, sobald sie Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen in Deutschland anbieten - maßgeblich ist der Marktort, nicht der Unternehmenssitz. Internationale Anbieter müssen daher die Anforderungen erfüllen, sobald sie den deutschen Verbrauchermarkt adressieren.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

E-Commerce

E-Commerce

Jeder Checkout-Flow, jede Produktseite und jeder Kontobereich fällt unter das BFSG

Banking & Finanzen

Banking & Finanzen

Online-Banking, Zahlungsschnittstellen, digitale Finanzdienstleistungen

Transport / Personenverkehr

Transport / Personenverkehr

Ticketing-Systeme, Buchungsplattformen, Echtzeit-Reiseinformationen

Telekommunikation

Telekommunikation

Kundenportale, Rechnungsstellung, Servicekonfiguration

Digitale Dienste

Digitale Dienste

Software für Verbraucher:innen, nicht nur die Website

Medien

Medien

E-Books, Streaming-Plattformen, audiovisuelle Mediendienste

Was das BFSG tatsächlich verlangt

Was das BFSG tatsächlich verlangt

Das BFSG schafft eine vierstufige technische Verpflichtungskette. Jede Ebene verengt den Standard auf das, woran Entwickler:innen und Designer:innen tatsächlich arbeiten:

  • BFSG (Gesetz) - legt die Verpflichtung fest, definiert aber nicht selbst den technischen Standard
  • BFSGV (Verordnung) - konkretisiert die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung
  • EN 301 549 (technischer Standard) - integriert WCAG 2.1 Level AA für Web- und Mobilinhalte; Konformität begründet die Vermutung der BFSG-Konformität
  • Barrierefreiheitserklärung (Pflichtdokument) - muss Konformitätsstatus, bekannte Einschränkungen, Kontaktstelle und zuständige Behörde nennen, mit aktuellem Stand

Geprüft wird inhaltlich entlang der vier WCAG-Prinzipien:

  • Wahrnehmbar - Alternativtexte, Kontraste, skalierbarer Text, Untertitel
  • Bedienbar - vollständige Tastaturbedienung, ausreichend Zeit, keine anfallsauslösenden Inhalte
  • Verständlich - konsistente Navigation, verständliche Fehlermeldungen, vorhersehbares Verhalten
  • Robust - kompatibel mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien

Fristen und Übergangsbestimmungen

DatumBedeutung
28.06.2025BFSG (DE) und BaFG (AT) vollständig in Kraft - keine Übergangsfrist für neue Websites/Verträge
27.06.2030Ende der Übergangsfrist für Dienstleistungsverträge, die vor dem 28.06.2025 abgeschlossen wurden
01.01.2027Geplantes Inkrafttreten der BehiG-Revision (CH) für private Anbieter
Durchsetzung und Bußgelder

Durchsetzung und Bußgelder

Zuständig für die Marktüberwachung sind die Bundesländer (gemeinsam koordiniert über die MLBF) - mit teils unterschiedlichen Behördenstrukturen. Der typische Ablauf:

  • Die Behörde verlangt Auskunft zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen
  • Sie ordnet die Umsetzung innerhalb einer Frist an
  • Bleiben angemessene Abhilfemaßnahmen aus, kann eine erneute Anordnung mit Untersagungsandrohung folgen
  • Als letztes Mittel: Untersagung des Angebots

Bei Nichtkonformität drohen Bußgelder bis zu 100.000 € gemäß § 37 BFSG. Zusätzlich zur behördlichen Durchsetzung steht Verbraucher:innen und qualifizierten Einrichtungen die Schlichtungsstelle BGG (§ 34 BFSG) offen, und Verbände können über das Verbandsklagerecht (§ 15a UKlaG) klagen.

BFSG in der gesamten DACH-Region

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des EAA - Österreich und die Schweiz gehen jeweils eigene Wege.

Wichtig für Schweizer Unternehmen: Die Frist 2027 ist nicht Ihre einzige Frist
Auch wenn die revidierte BehiG erst ab 2027 private Anbieter in der Schweiz selbst verpflichtet, gilt für jedes Schweizer Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen in Deutschland oder Österreich richtet, schon seit Juni 2025 das Marktortprinzip: Wer in den deutschen oder österreichischen Markt verkauft, muss BFSG- bzw. BaFG-konform sein - unabhängig vom eigenen Firmensitz.

BFSG vs. EAA vs. WCAG - die Standardkette

EAA → BFSG → BFSGV → EN 301 549 → WCAG 2.1 AA

Drei rechtliche Ebenen, ein technisches Ziel: Der EAA ist die EU-Richtlinie, das BFSG ihre deutsche Umsetzung, EN 301 549 der technische Standard, und WCAG 2.1 AA das konkrete, prüfbare Kriterienset dahinter.

Was fortlaufende BFSG-Konformität bedeutet

Ein Audit beantwortet eine Frage: Welche Verstöße bestehen auf dieser Plattform, in diesem Moment. Es deckt nicht das nächste Deployment ab und dokumentiert nicht die Behebung vom letzten Monat. Sobald eine neue Produktseite live geht, eine Checkout-Komponente aktualisiert wird oder ein Drittanbieter-Skript installiert wird, spiegelt das Audit die Plattform nicht mehr wider.

Finden

Jeder Verstoß gegen WCAG 2.1 AA, nach jedem Deployment, nicht einmalig

Beheben

Probleme zugewiesen, verfolgt und auf Code-Ebene geschlossen, jede Behebung verifiziert

BEWEISEN

Compliance-Berichte und eine Barrierefreiheitserklärung mit aktuellem Datum, dokumentiert für den Streitfall oder eine Behördenanfrage

Wie Accesstive bei der BFSG-Konformität hilft

Accesstive kombiniert automatisierten Scan, kontinuierliches Monitoring und menschliche Expert:innenprüfung, um Websites und Onlineshops nachweisbar BFSG-konform zu machen und zu halten — inklusive Barrierefreiheitserklärung Generator und exportierbarer Dokumentation für Marktüberwachungsbehörden.

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Letzte Updates

April 2026

EN 301 549 v4.1.1 (WCAG 2.2) veröffentlicht, noch nicht im EU-Amtsblatt zitiert, daher nicht bindend

11. März 2026

EU-Kommission sendet Deutschland ergänzende Stellungnahme (INFR(2022)0295)

Q1 2026

Erste formelle BFSG-Bußgeldverfahren durch die MLBF eingeleitet

29. Januar 2026

MLBF veröffentlicht ihre Durchsetzungsstrategie

26. September 2025

MLBF nimmt offiziell ihre Arbeit auf

28. Juni 2025

BFSG tritt deutschlandweit vollständig in Kraft

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein. Die Europäische Kommission bestätigte im Dezember 2023, dass kein automatisiertes Tool alle WCAG 2.1 AA-Kriterien abdeckt. Ein Overlay behebt oberflächliche Probleme, jedoch nicht den zugrunde liegenden Code. Marktüberwachungsbehörden und Gerichte akzeptieren ein reines Overlay nicht als Nachweis der Einhaltung.

Ja. Die BFSG umfasst jeden Teil eines digitalen Angebots, mit dem Verbraucher interagieren, einschließlich Checkout und Konto-Dashboards.

Für Websites gibt es keine Übergangsfrist für neue Inhalte. Die Verpflichtung gilt direkt ab dem 28. Juni 2025, auch für bestehende Inhalte. Eine Ausnahme gilt nur für Dienstleistungsverträge, die vor dem 28.06.2025 abgeschlossen wurden (Übergangsfrist bis zum 27.06.2030).

Ja. Jede nationale Behörde handelt unabhängig, ohne eine grenzüberschreitende Bußgeldobergrenze.

Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen umgehend. Ein aktives Sanierungsprogramm und eine aktuelle Barrierefreiheitserklärung bieten den besten Schutz.

Nein. Der aktuelle Referenzstandard EN 301 549 v3.2.1 basiert auf WCAG 2.1 AA. Es ist bereits heute ratsam, WCAG 2.2 AA zu erfüllen, da zukünftige Anpassungen des Standards voraussichtlich in diese Richtung gehen werden.

Das BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) verpflichtet in erster Linie öffentliche Behörden. Das BFSG gilt für private Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.

Nein, nur teilweise. Kleinstunternehmen sind ausschließlich für Dienstleistungen ausgenommen, nicht für Produkte. Wer Selbstbedienungsterminals herstellt, bleibt verpflichtet.

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Inspektionsfrequenz. Angesichts der kontinuierlichen Entwicklung von Websites wird eine kontinuierliche Überwachung anstelle einer einmal jährlich stattfindenden Prüfung empfohlen. Jede Implementierung kann neue WCAG-Verstöße einführen.