EU Zugänglichkeit: Wie wirkt sich das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA) auf Websites aus
2025 neigt sich dem Ende zu und wenn Ihre Website immer noch nicht barrierefrei ist, läuft Ihnen bereits die Zeit davon.
Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (EAA) ist vollständig in Kraft und die Zeit für eine optionale Einhaltung ist vorbei. Wenn EU-Nutzer Ihre Website, App oder digitalen Dienst nutzen, muss dieser den EU-Standards für Barrierefreiheit entsprechen, sonst könnten Sie erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen erleiden.
Die Barrierefreiheitsanforderungen gemäß dem EAA definieren neu, wie Websites gestaltet, entwickelt und gewartet werden müssen, um barrierefrei zu sein, und Barrierefreiheit ist nun eine gesetzliche Verpflichtung, keine Option mehr.
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Was ist das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (EAA)?
Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (EAA) ist eine Verordnung, die von der Europäischen Kommission verabschiedet wurde und fordert, dass bestimmte Arten von Produkten und digitalen Diensten, einschließlich Websites und mobilen Anwendungen, für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.
Es wurde am 28. Juni 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten zur Pflicht und etablierte auf EN 301 549 basierende Barrierefreiheitsstandards.
Warum Websites im EU-Barrierefreiheitsgesetz enthalten sind
Websites und Online-Plattformen fallen unter die Definition von "digitalen Diensten" für das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (EAA), das verlangt, dass sie für alle Nutzer, insbesondere Menschen mit Behinderungen, zugänglich sein müssen.
Dies ist ein entscheidender Bestandteil der Beseitigung digitaler Barrieren, um einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Einkaufsmöglichkeiten, Kommunikation und wesentlichen Dienstleistungen zu gewährleisten.
Das EAA deckt explizit ab:
- E-Commerce-Websites, die Waren oder Dienstleistungen in einer Online-Umgebung anbieten
- Online-Banking und Finanzdienstleistungen
- Ticketing und Transportbuchungen
- Streaming, E-Books oder digitale Medien-Dienste
- Öffentliche Websites und Apps, die eine Art von Online-Dienst anbieten
Jede Organisation, die eines der oben genannten Angebote für EU-Nutzer bereitstellt oder betreibt, muss sicherstellen, dass ihre Website und digitalen Plattformen den EU-Barrierefreiheitsstandards entsprechen, die unter EN 301 549 beschrieben sind und WCAG 2.1/2.2 folgen.
Wie das Europäische Barrierefreiheitsgesetz Websites beeinflusst

Hier ist, wie das EAA jede Schicht Ihrer Website beeinflusst:
1. Design und Layout
- Muss ausreichenden Farbkontrast, klare Typografie und logische visuelle Hierarchie haben.
- Sicherstellen einer konsistenten Navigation und eines vorhersehbaren Layouts.
- Vermeiden Sie blinkende oder bewegende Effekte, die Anfälle oder Unbehagen auslösen könnten.
2. Entwicklung und Code
- Semantisches HTML und ARIA Rollen sollten für unterstützende Technologien verwendet werden.
- Alle interaktiven Elemente sollten tastaturzugänglich sein und den Fokus visuell anzeigen.
- Dynamischer Inhalt, Pop-ups und Slider sollten mit Screenreadern funktionieren.
3. Inhalt und Dokumente
- Für alle nicht-textlichen Inhalte, die bedeutungsvoll sind, sollte ein Alternativtext bereitgestellt werden.
- Klare Überschriften, Beschriftungen und einfache Sprache sollten zur Unterstützung der Lesbarkeit verwendet werden.
- PDFs und herunterladbare Dokumente sollten die EN 301 549 Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
4. Medien und Multimedia
- Videos benötigen Untertitel, und Audioinhalte benötigen Transkripte.
- Videos, die für den Inhalt entscheidend sind, sollten eine Audiobeschreibung haben.
- Mediaplayer sollten einfach zu bedienende Steuerelemente für Wiedergabe, Lautstärke und Untertitel bieten.
5. Formulare und Nutzerinteraktionen
- Formulare sollten Beschriftungen, Anweisungen und Fehlermeldungen haben, die unterstützende Technologie lesen kann.
- Checkout-, Registrierungs- und Anmeldeformulare sollten mit der Tastatur bedienbar sein.
- CAPTCHA sollte eine barrierefreie Alternative haben.
6. Mobiles und responsives Design
- Mobile Anwendungen und Websites sind im EAA enthalten.
- Benutzeroberflächen müssen Barrierefreiheitskriterien auf jeder Bildschirmgröße oder jedem Gerät erfüllen.
- Gestalten Sie Berührungsziele, Gesten und mobile Navigation so, dass sie für Nutzer mit motorischen oder visuellen Behinderungen leicht zu bedienen sind.
- Mobile Anwendungen müssen den WCAG und EN 301 549 Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
7. Drittanbieter-Tools und Integrationen
- Stellen Sie sicher, dass Plugins, Zahlungsgateways und Chatbots keine Barrierefreiheitsfunktionen behindern.
- Überwachen Sie regelmäßig Updates von Drittanbieter-Tools, um die Einhaltung der Barrierefreiheit zu gewährleisten.
8. Laufende Wartung und Richtlinien
- Haben Sie eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website.
- Führen Sie regelmäßige Barrierefreiheitsaudits durch, um Barrierefreiheitslücken zu identifizieren und zu beheben.
- Bieten Sie Barrierefreiheit Best Practice-Schulungen für Ihre Design-, Content- und Entwicklungsteams an.
EAA vs WCAG: Den Unterschied verstehen
Das EAA verwendet WCAG als seinen Maßstab. Einfach ausgedrückt:
- EAA = Rechtliche Regel, die besagt, dass Barrierefreiheit erforderlich ist.
- WCAG = Technisches Handbuch, das zeigt, wie man es erreicht.
Die Einhaltung von WCAG 2.1 oder WCAG 2.2 ist der effektivste Weg, um die Barrierefreiheitsanforderungen des EAA zu erfüllen.
| Kriterien | EAA (Europäisches Barrierefreiheitsgesetz) | WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) |
| Typ | Rechtliche Richtlinie (verpflichtend in der EU) | Technischer Standard (globale Best Practice) |
| Geltungsbereich | Gilt für EU-Websites, Apps und digitale Dienste | Gilt weltweit für alle digitalen Plattformen |
| Zweck | Setzt Barrierefreiheit als gesetzliche Verpflichtung durch | Bietet technische Methoden zur Erreichung der Barrierefreiheit |
| Durchgesetzt von | EU-Mitgliedstaaten und lokalen Behörden | W3C (freiwillig, nichtstaatlich) |
| Compliance-Referenz | Verwendet WCAG 2.1 / 2.2 Kriterien | Liefert die im EAA verwendeten Kriterien |
| Strafe für Nichteinhaltung | Rechtliche Geldstrafen, Einschränkungen oder Beschwerden | Keine rechtlichen Strafen, aber Auswirkungen auf Benutzerfreundlichkeit und SEO |
EU-Barrierefreiheitsstandards: Schlüssel Website-Anforderungen

Die EU-Barrierefreiheitsrichtlinien, die auf dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (EAA) und WCAG 2.1 / 2.2 basieren, geben Anweisungen, wie eine Website und ein digitaler Dienst konstruiert werden sollten, um allen Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, die effektive Nutzung der Seite zu ermöglichen.
Textalternativen
- Bereitstellung von beschreibendem Alt-Text für alle Bilder und Visuals.
- Bereitstellung von grundlegenden Textzusammenfassungen für komplexe Grafiken und Diagramme.
Logische Struktur
- Verwendung von klaren Überschriften, Beschriftungen und Listen für eine einfache Navigation.
- Beibehaltung des gleichen Layoutmusters und der gleichen Lesereihenfolge.
Tastaturzugänglichkeit
- Alle Funktionen der Seite (d.h., nichts sollte eine Maus erfordern).
- Deutliche Anzeige des Fokusstandorts auf jedem aktiven Element.
Kontrast & Lesbarkeit
- Beibehaltung eines Kontrastverhältnisses von 4,5:1 mit Text.
- Verwendung von lesbaren Schriftarten und nicht ausschließliches Verlassen auf Farbe.
Formulare & Fehler
- Bereitstellung aller Fehlermeldungen, Beschriftungen und Hinweise für Felder.
- Klare Kennzeichnung von Pflichtfeldern und Bereitstellung von Anleitungen für Screenreader.
Medienzugänglichkeit
- Erreichung von Barrierefreiheitszielen auf allen Geräten und Größen.
- Bereitstellung größerer Schaltflächen und flacher Gesten zum Antippen und Vermeidung komplizierter Gesten.
Mobiles & Responsives Design
- Sicherstellung der Barrierefreiheit auf allen Geräten und Bildschirmgrößen.
- Verwendung großer, leicht zu tippender Schaltflächen und Vermeidung komplexer Gesten.
Dokumente & Downloads
- PDF und Dateien müssen getaggt sein.
- Nutzer sollten in der Lage sein, Text und PDF-Dateien zu scannen.
Unterstützung für Hilfstechnologien
- Testen mit Screenreadern, Sprachtools und Vergrößerungsgläsern.
- Verwendung geeigneter ARIA-Rollen und Landmarken und Angabe, wo erforderlich.
Was passiert, wenn Ihre Website nicht konform ist
Da das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (EAA) nun in der gesamten EU durchgesetzt wird, kann die Nichteinhaltung mögliche rechtliche, finanzielle oder reputationsbezogene Konsequenzen nach sich ziehen.
1. Rechtliche Strafen
- Alle EU-Länder haben die Möglichkeit, Geldstrafen zu verhängen, Durchsetzungsbescheide zu erlassen oder Geschäfte einzuschränken.
- Wenn das Unternehmen weiterhin nicht konform ist, können Sie rechtlichen Schritten oder öffentlichen Strafen ausgesetzt sein.
2. Kundenbeschwerden & Verlorene Verträge
- Kunden können formelle Beschwerden im Zusammenhang mit Barrierefreiheit einreichen.
- Nicht barrierefreie Websites riskieren den Verlust von Regierungs- oder Unternehmensverträgen, da Barrierefrei
3. SEO und Sichtbarkeit
Fehlende Alt-Texte, schwache Struktur oder eine schwierige Bedienung können sich negativ auf die SEO-Rankings auswirken.
Suchmaschinen bevorzugen Websites oder einzelne Seiten, die zugänglich sind und eine bessere Nutzung ermöglichen.
4. Markenruf
- Mangelnde Barrierefreiheit kann den Eindruck einer Marke verschlechtern und das Vertrauen beeinträchtigen.
- Barrierefreie Websites zeigen ein klares Engagement für Zugänglichkeit und verbessern zugleich die Nutzung für alle.
5. Verpasste Marktreichweite
- Ohne Barrierefreiheit schließt man einen großen Teil der potenziellen Nutzenden aus und schmälert mögliche Aktionen oder Käufe.
Wie Sie Ihre Website konform machen
- Barrierefreiheits-Audit durchführen: Verwenden Sie ein Tool wie WAVE oder axe, um die wichtigsten Barrierefreiheitsprobleme zu erkennen.
- Website-Barrieren beheben: Machen Sie Ihre Seite so gut nutzbar wie möglich.
- Medien zugänglich gestalten: Videos und Dokumente müssen für alle nutzbar sein.
- Barrierefreiheitserklärung hinzufügen: Zeigen Sie, dass Sie sich für Barrierefreiheit einsetzen.
- Team schulen: Halten Sie Designer und Redakteure zu den Anforderungen auf dem aktuellen Stand.
- Fachliche Unterstützung einholen: Wenn nötig, wenden Sie sich an eine Expertin oder einen Experten, um ein Audit oder konkrete Korrekturen zu erhalten.
Fazit
Das European Accessibility Act (EAA) hat Barrierefreiheit nicht nur zu einer guten Praxis, sondern zu einer gesetzlichen Vorgabe gemacht. Seit der Frist im Juni 2025 müssen alle Unternehmen, die EU-Nutzende bedienen, die Anforderungen für barrierefreie Websites und digitale Dienste erfüllen, die auf den EU-Vorgaben nach WCAG 2.2 basieren.
Falls Ihre Website noch nicht barrierefrei ist, sollte das jetzt geschehen. Beginnen Sie mit einem Barrierefreiheits Audit, beheben Sie die im Audit erkannten wichtigsten Punkte und arbeiten Sie daran, dass Ihre Website die Vorgaben von EAA und WCAG erfüllt – nutzerfreundlich und rechtssicher.
FAQs
Er trat am 28. Juni 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Nicht konforme Websites und Dienste können je nach nationaler Durchsetzung zivilrechtlichen Sanktionen unterliegen.
Jedes Unternehmen, das digitale Dienste für EU-Bürger anbietet – auch wenn es außerhalb der EU ansässig ist – muss die Vorgaben einhalten. Dazu zählen unter anderem Websites für E-Commerce, Banken und Kreditgeber, Buchungsportale sowie Anbieter digitaler Medien.
Sie sollten ein Audit auf Basis von WCAG 2.2 starten. Nutzen Sie Tools wie WAVE, axe oder barrierefreiheit checker. Beginnen Sie mit der Behebung von Problemen, darunter fehlende Alt-Texte, geringe Kontraste und nicht barrierefreie Formulare.